Wer gerne musizieren möchte, stellt sich vielleicht auch die Frage, unter welchen Umständen das in der Mietwohnung erlaubt ist. Wann gelten Ruhezeiten und wann darf ich in meiner Wohnung musizieren?

Nun ist eine kleine Ukulele keine laute Tuba und kein Klavier. Aber man sollte sich doch an die gesetzlichen Vorgaben halten, um sich Stress mit den Nachbarn und dem Vermieter zu ersparen. Denn wie heißt es schon bei Wilhelm Busch: „Musik wird als störend oft empfunden, weil stets sie mit Geräusch verbunden.“

Achtung!

Ich weise darauf hin, das ich keine Anwältin bin und keine Rechtsberatung anbiete. Ich schreibe hier über meine Erfahrungen. Sollten weitere Fragen oder Probleme bestehen, wendet Euch bitte an einen Anwalt oder den Mieterschutzbund.

 

Zunächst einmal:
Das Üben von Musikinstrumenten kann auch in der Mietwohnung nicht verboten werden. Das Musizieren ist ebenso gestattet wie das Musik hören. Nach einem Urteil des BGH gehört Musizieren und Üben „zu den sozialadäquaten und üblichen Formen der Freizeitbeschäftigung“. 

Musizieren in Zimmerlautstärke ist immer möglich. Wer also leise auf seiner Ukulele zupft, sollte keine Probleme bekommen. Wird es lauter als Zimmerlautstärke, gilt was im Mietvertrag oder in der Hausordnung steht. Sagen weder Mietvertrag noch Hausordnung etwas über Musizierzeiten aus, so darf nach Ansicht der Gerichte zwei bis drei Stunden musiziert werden. Aber auch hier gilt, die Ruhezeiten einzuhalten.

 

Ruhezeiten:

Oft stellt sich die Frage, wann diese Ruhezeiten sind. Leider gibt es dafür keine einheitliche Festlegung. Ruhezeiten werden von den Bundesländern, Gemeinden und Vermietern unterschiedlich geregelt. Da die Ruhezeiten der Erholung der Mieter in ihren Wohnungen dienen, sind Geräusche über Zimmerlautstärke untersagt. Daher sollten sich Musiker und Übende auch an die Ruhezeiten halten. 

Sollten sich in Mietvertrag oder Hausordnung keine Hinweise auf Ruhezeiten finden lassen und der Vermiete dazu keine Auskunft geben, so sollte man folgendes Annehmen:

  • an Sonntagen und Feiertagen ist ganztägig Ruhezeit
  • die Nachtruhe beginnt 22 Uhr und endet 7 Uhr
  • die Mittagsruhe beginnt 12 Uhr und endet 15 Uhr

Sollten Regelungen der Gemeinde von denen einer Hausordnung abweichen, so gelten jedoch immer die vom Vermieter festgelegten Ruhezeiten. Weitere Informationen zu Ruhezeiten sind auf der Seite www.mietrecht.com zu finden.

Jedoch kann die Zeit, in der musiziert werden darf durch verschiedene Gerichtsurteile eingeschränkt werden. Dieses gilt besonders für laute Instrumente oder wenn das Haus besonders hellhörig ist.

So erlaubte das LG Karlsruhe (Az. 6 U 30/87) Saxophon- und Klarinettenspiel täglich zwei Stunden Spielzeit. In einem Urteil des LG Nürnberg-Fürth (Az.: 13 S 5296/90)  wurden einem Schlagzeuger täglich 45 bis 90 Minuten – ausgenommen Sonntags. Auch das Klavier ist pro Tag maximal 3 Stunden gestattet. 

Generell spielt die Qualität des Spiels keine Rolle. Wird außerhalb der Ruhezeiten geübt, müssen Nachbarn auch den einen oder anderen schiefen Ton ertragen.

 

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